Die fachgerechte Abfallentsorgung in Paderborn wird nicht nur durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz geregelt, das seit 1996 gilt und auf eine nachhaltige Müllvermeidung abzielt, sondern auch durch die Satzungen und Verordnungen der Stadtverwaltung. Ziel ist es, Ressourcen zu schonen, Abfall umweltfreundlich zu entsorgen und die Belastung des öffentlichen Raums so gering wie möglich zu halten.
Wie in vielen anderen Kommunen gibt es in Paderborn spezielle Regelungen für die Nutzung öffentlicher Flächen. Für die Sondernutzung, wie etwa das Aufstellen von Containern, muss eine Genehmigung bei der Stadt beantragt werden. Diese Sondernutzung ist zudem gebührenpflichtig, sofern sie nicht dem Gemeinwohl dient. Die Stadt Paderborn setzt dabei auf ein ausgewogenes Stadtleben, das Barrierefreiheit und eine gerechte Nutzung öffentlicher Wege und Plätze sicherstellen soll. Weitere Details hierzu sind in der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt zu finden.
Das Aufstellen von Containern im öffentlichen Raum erfordert eine Sondernutzungserlaubnis. Es ist sicherzustellen, dass während der Containeraufstellung die normale Nutzung öffentlicher Flächen gewährleistet bleibt. Zum Beispiel müssen Passanten mit Kinderwagen ungehindert vorbeikommen können, Zufahrten dürfen nicht blockiert werden und auch auf öffentlichen Plätzen, wie dem Marktplatz, darf ein Container nur mit entsprechender Stellgenehmigung aufgestellt werden.