In der Stadt Bielefeld ist die Abfallentsorgung durch die kommunale Satzung geregelt, die auf dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) basiert. Die Stadt Bielefeld bietet umfassende Abfallentsorgungsdienste an, darunter die Einsammlung und Beförderung von Restmüll, Bioabfällen, Altpapier und Wertstoffen. Für Gewerbetreibende gelten spezielle Anforderungen gemäß der Gewerbeabfallverordnung, insbesondere die sortenreine Trennung der Abfälle.
Wenn Sie einen Container im öffentlichen Raum in Bielefeld aufstellen möchten, benötigen Sie eine Genehmigung des Amts für Verkehr (Straßenrecht). Für die Beantragung der Sondernutzungserlaubnis ist es erforderlich, Angaben zur Anzahl der Container, dem genauen Aufstellungsort sowie dem Aufstelldatum zu machen. Neben einer Sondernutzungsgebühr fallen auch Verwaltungsgebühren an, deren genaue Höhe direkt beim Amt für Verkehr (August-Bebel-Straße 92, 33602 Bielefeld) erfragt werden kann. Alternativ übernehmen wir die Beantragung der Sondernutzung gern für Sie, um Ihnen den Prozess zu erleichtern.
Zusätzlich regelt die kommunale Satzung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen in der Stadt Bielefeld die andienungspflichtigen und ausgeschlossenen Abfälle. So sind Besitzerinnen und Besitzer von Abfällen, die nicht durch die Stadt entsorgt werden, verpflichtet, diese gemäß KrWG, Landesabfallgesetz NRW und den Vorgaben der städtischen Satzung fachgerecht zu entsorgen.