In der Stadt Lippstadt ist die Abfallentsorgung durch die Stadt gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen geregelt. Ähnlich wie in Rietberg bietet die Stadt Lippstadt Abfallentsorgungsdienste für Haushalte und Gewerbebetriebe an, die die Sammlung und Beförderung von Restmüll, Bioabfall, Altpapier und Wertstoffen umfassen. Für Gewerbetreibende gelten spezielle Anforderungen zur Abfalltrennung nach der Gewerbeabfallverordnung, wie die sortenreine Trennung von Abfällen.
Das Aufstellen von Abfallcontainern im öffentlichen Raum in Lippstadt erfordert eine Sondernutzungsgenehmigung, die bei der Stadtverwaltung beantragt werden muss. Auch für Privatgelände kann in bestimmten Fällen eine Sondernutzungsgenehmigung erforderlich sein, insbesondere wenn das Grundstück an eine öffentliche Straße grenzt. Die Genehmigung muss erteilt werden, bevor der Container aufgestellt werden darf. Die bloße Antragstellung stellt keine Genehmigung dar.
Wer ohne erteilte Genehmigung handelt, muss mit Bußgeldern oder dem kostenpflichtigen Abtransport des Containers durch die Stadt rechnen.